Festkomitee Hammer Karneval 1962 e.V.
Info´s Teilnehmer

Richtlinien, Hinweise und Tipps

für deie Teilnehmer am ROSENMONTAGSZUG

Richtlinien


1. Dieses Merkblatt ist von allen Teilnehmern des Rosenmontags-zuges zu beachten.

 


2. Alle Teilnehmer haben den Weisungen der Zugleitung, der Zug-ordner und der Polizeibeamten unbedingt Folge zu leisten:


dies gilt besonders für die Einreihung in den Zug und bei evtl. Stillstand des Rosenmontagszuges. Ein Stehenbleiben der Fußgruppen, Musikkapellen und Wagen aus eigenem Antrieb ist nicht gestattet – außer in der Innenstadt bei der Kommentation. Hier sollen die Zugfahrzeuge, Wagen und Fußgruppen ganz langsam vorbeifahren bzw. dort kurz halten, damit über die Wagen und Gruppen auch etwas gesagt werden kann. Das heißt aber nicht, dass die Wagen danach im Eiltempo weiterfahren sollen, um den Anschluss an die vorderen Wagen zu bekommen. Vielmehr ist darauf zu achten, dass man die Lücke nach hinten nicht zu groß werden lässt. Das heißt: auch nach der Kommentation äußerst langsam fahren und ab und zu auch mal stehen bleiben, bis der nachrückende Wagen den Anschluss wieder hat.        


Ein Sicherheitsabstand von Gruppe zu Gruppe (ca. 20 m) ist ein- zuhalten. Bei eventuellen Pannen ist das Fahrzeug – sofern die         Straßenbreite es zulässt – so zu platzieren, dass die nachfolgenden  Wagen weiterfahren können. Nach Behebung der Panne kann sich  das Fahrzeug am Ende des Zuges wieder einreihen.



3. Die Wagensteller haben darauf zu achten, dass die Zugfahr-zeuge und Wagen im Hinblick auf die Ankuppelungen den Grundsätzen der Verkehrssicherheit entsprechen.


Die Aufbauten der Wagen sind so einzurichten, dass keine scharf-kantigen Gegenstände u. ä. über den Wagen hinausragen.

Wenn Personen auf dem Wagen befördert werden, muss die Brüstungshöhe mindestens 1,00 m bis 1,10 m betragen.     
Die Wagenhöhe von 3,60 m darf wegen der Unterführung an der Industriestraße nicht überschritten werden.

 

Auf den Wagen dürfen Personen nur während des Umzuges befördert werden, nicht jedoch bei An und Abfahrt!

 


Beim Mitführen von Kindern auf dem Wagen muss mind. eine geeignete erwachsene Person als Aufsicht vorhanden sein.

 


4. Die Teilnahme am Zug erfolgt auf eigene Gefahr.


Alle Schäden, die während des Rosenmontagszuges – bei Einhaltung der Auflagen (auch An- und Abfahrt) – Dritten zugefügt werden,

sind durch eine Haftpflichtversicherung des Festkomitees abgedeckt.

 


5. Alkoholgenuss auf und an den Wagen sowie in den Fußgruppen ist verboten! Außerdem besteht im Umzug sowie in der Innenstadt ein striktes Glasverbot! Das Ordnungsamt und die Jugendsuchthilfe wird verstärkt Kontrollen machen und ist bevollmächtigt auch Zugteilnehmer aus dem Umzug zu entfernen.

 


6. Es ist strengstens untersagt:

 

Harte Gegenstände in die Zuschauer zu werfen. Da unter Umständen Beleuchtungseinrichtungen beschädigt und Zuschauer verletzt werden können, Des Weiteren ist das Werfen von Bonbons oder anderen Gegenständen durch geöffnete Wohnungsfenster an der Zugstrecke zu unterlassen.

 


7. Es ist strengstens darauf zu achten, dass das Wurfmaterial nicht direkt neben, hinter und vor den Wagen geworfen wird, weil

dadurch besonders die Kinder in Gefahr gebracht werden unter die Wagen zu kriechen. Von den Wagen dürfen keine Sachen heruntergereicht werden. Wurfmaterial ist immer weit genug vom Wagen wegzuwerfen.


Leere Kartons und Verpackungen haben auf den Wagen zu verbleiben !!!

 


8. Bei Wagen ab einer Länge von 6m sind mindestens 6 Ordnungskräfte abzustellen, die an den Wagen verhindern müssen, dass Kinder unter die Wagen geraten. Im Bedarfsfall sind an den Prunkwagen zusätzliche Ordnungskräfte einzusetzen.         

Bei Wagen unter 6m müssen mindestens 4 Ordnungskräfte den Wagen begleiten und für die Sicherheit sorgen.
Die Ordnungskräfte müssen als solche mit einer gelben Warnweste kenntlich gemacht sein und während des gesamten Umzuges das Fahrzeug begleiten und sichern.


Pro Wagen ist dem Festkomitee vor dem Umzug ein fester Ansprechpartner zu benennen, der „das Sagen“ auf dem Wagen oder in der Gruppe hat. Diese Person ist eigenverantwortlich haftbar für die Sicherheit des Fahrzeugs.

 


9. Ab dem Zelt an der Pauluskirche darf kein Wurfmaterial mehr von den Wagen geworfen werden. Vielmehr sollte sich die Wagenbe-satzung auf das Verlassen des Wagens vorbereiten. Die Wagen dürfen auf keinen Fall hinter dem Zelt auf der Straße stehen bleiben, weil sie somit die Auflösung des Zuges verhindern!


Die Wagen haben vorzufahren bis zur Antonistr. und dann links an der Seite nur zum kurzen Absteigen der Personen zu halten. Anschließend muss der Wagen umgehend weiterfahren um für nachfolgende Wagen Platz zu machen. Mottowagen ohne Personen müssen direkt ohne Halt weiterfahren. Die Wagen sollten dann geradeaus weiter fahren über die Widumstr. bis zur Musikschule, dann links in den Nordring, Adenauerallee, Hafenstraße, Dortmunder Str. zurück zur Wagenbauhalle.

 

Fußgruppen und Kapellen marschieren hinter dem Festzelt links hinter der Pauluskirche her, da vor dem Zelt aus Erfahrung            immer relativ viele Zuschauer stehen und diese Stelle auch mit Gittern abgesperrt ist.

 

Die Busse für die Kapellen parken auf extra reservierten Busflächen auf der Königstraße.

 

Fußgruppen die am Umzug teilnehmen steht die ganze Straßenbreite zur Verfügung. Wir bitten daher auch darum die ganze Straße auszufüllen und nicht wie die Hühner in einem kleinen Grüppchen zusammen zu glucken. Dies gilt auch für kleine Gruppen.

 


10. Auf den Wagen ist nur Live Musik (Gesang oder Band) gestattet.


Ausgenommen hiervon ist der Wagen der Lippe Welle. Falls Musik auf dem Wagen verwendet wird, darf diese nicht nach außen

schallen, damit die Kapellen in der Nähe des Wagens nicht von der Musik übertönt werden.


Da wir für die Kapellen viel Geld bezahlen, wollen wir natürlich auch, dass sie für ihr Geld auch spielen können und nicht dauernd Pause machen müssen, weil Musik vom Wagen kommt.


Außerdem hatten wir schon mal Beschwerden von Kapellen, da diese gegen laute Musik von den Wagen anspielen mussten.

Bei der Zugaufstellung am Schulhof sowie in den Kapellenpausen, darf leise Karnevalsmusik auf den Wagen gehört werden.

 


Wir hoffen dass sich alle Zugteilnehmer an diese Richtlinien halten, damit wir auch weiterhin einen sauberen, friedlichen, fröhlichen und unfallfreien Umzug in Hamm präsentieren können.



Hinweise & Tipps 


Zugfahrzeuge dürfen auf dem Weg zum Aufstellort und später auf dem Weg zurück zur Halle 6 km/h nicht überschreiten.

Während des Zuges nur in Schrittgeschwindigkeit (oder langsamer) fahren.


Auf dem Schulhof bitte vom Fahrzeug nicht weit entfernen.

Evtl. muss das Gespann noch korrigiert werden. Dies ist aber schwierig, wenn der Fahrer nicht anwesend ist und erst gesucht werden muss.


Den Einweisern und Ordnern des FHK ist Folge zu leisten.


Die Zugfahrzeuge werden angehalten ausreichenden Abstand, mindestens 20 m, zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten. Ab der Neuen Bahnhofstrasse auch dann, wenn der Zug steht.


Im Bereich der Zugkommentation an der neuen Bahnhofstr. bitte äußerst langsam fahren, damit der Wagen ausreichend kommentiert werden kann. Danach bitte nur im Schritttempo weiterfahren und nicht im Eiltempo auf das vorausfahrende Fahrzeug aufschließen. Evtl. darauf achten, dass der Abstand zum hinteren Fahrzeug nicht zu groß wird. Ggf. kurz anhalten.


Auch die Fußgruppen sind aufgefordert einen Abstand zu halten, ab der Neuen Bahnhofstrasse auch dann, wenn der Zug steht.


Kapellen sind aufgefordert vor der Kommentation am Stadtwerke Haus auf jeden Fall Musik zu spielen.


W I C H T I G !!


Am Ende des Zuges im Bereich Pauluskirche / Partyzelt darf auf keinen Fall angehalten werden um die Wagenbesatzungen absteigen zu lassen. Lt. Anweisung von Polizei und Ordnungsamt sollen die Fahrzeuge bis zur Antonistr. durchfahren und dürfen nur zum Absteigen der Personen auf der linken und rechten Seite kurz anhalten. Anschließend sofort weiterfahren! Sollte die Seiten bereits zugestellt sein, so muss das Gespann über die Ampelkreuzung fahren und die Personen in der Widumstrasse absteigen lassen.


Mottowagen (ohne Personen) sollen direkt durchfahren!


Anschließend den Wagen bitte ohne Umwege über Widumstr., Nordring, Adenauerallee, Hafenstr., Dortmunder Str. wieder zur Halle bringen. Hier bekommen die Fahrer die Anweisung, wo sie den Wagen abstellen sollen.



Festkomitee Hammer Karneval 1962 e.V.

Die ZUGLEITUNG